Update Coronaschutzverordnung 30.11.2020

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Konferenzbereich im RUHRTURM weiterhin geöffnet

Gemäß der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) vom 30. November 2020 dürfen wir unseren Konferenzbetrieb im Dezember 2020 unter Beachtung der Hygienevorschriften und der weiteren Vorgaben der CoronaSchVO weiterführen.

Entsprechend hat unser Konferenzbereich, die Gastronomie im RUHRTURM sowie das Webers Hotel im RUHRTURM unter Beachtung der CoronaSchVO weiterhin für Businessgäste geöffnet.

Unser Hygienekonzept auf einen Blick

Unser Hygienekonzept ist vielseitig und gewährleistet zu jeder Zeit Sicherheit. Die wichtigsten Punkte haben wir hier für Sie zusammengefasst:

  • Ab Betreten des RUHRTURMs herrscht eine Mundschutzpflicht.
  • Für den Check-In an der Rezeption wurde zu Ihrer Sicherheit eine Plexiglasscheibe installiert, um direkten Kontakt zu vermeiden.
  • Die Zimmerkarten werden vor jeder Nutzung und Ausgabe desinfiziert.
  • Beim Check-In muss jede Person den Anmeldungsbogen mit Kontaktdaten ausfüllen. Die Kugelschreiber hierfür werden ebenfalls vor jeder Verwendung desinfiziert.
  • Unser Reinigungspersonal wurde speziell geschult und desinfiziert alle relevanten Bereiche in den Hotelzimmern vor Ihrer Anreise.
  • Im Restaurantbereich werden die einzelnen Gerichte durch Mitarbeiter mit Mundschutz und Einweghandschuhen an den Front Cooking Stationen ausgegeben.
  • Zwischen den Tischen im Restaurant wird ein Abstand von 1,5 m eingehalten.
  • Desinfektionsmittel ist im Eingangsbereich des Restaurants verfügbar.
  • Des Weiteren sind Desinfektionsmittelspender im Ausgangs- und Eingangsbereich des Konferenzfoyers sowie auf den Toiletten fest installiert.
  • Der Event- und Konferenzbereich darf nur mit einem Mundschutz betreten werden.
  • Es hängen Hinweisschilder zur Mundschutzpflicht und Hygieneregeln aus.
  • Im Konferenzfoyer wurde eine spezielle Wegeleitung erarbeitet (in einer Art Kreisverkehr), um das Zusammentreffen mehrerer Personen zu vermeiden.
  • Sollten mehrere Veranstaltungen gleichzeitig stattfinden, werden vorher die Pausenzeiten abgesprochen und koordiniert, so dass sich nicht zu viele Personen gleichzeitig in den Foyers aufhalten.
  • Die Konferenzräume selbst werden mit Tischen und Stühlen in einem Mindestabstand von 1,50 m bestuhlt. Jedem Teilnehmer werden entsprechend mindestens 5 m² Platz eingeräumt.
  • In den Konferenzräumen muss verpflichtend von allen Personen im Raum ein Mundschutz getragen werden.
  • In den Räumen liegen jeweils Kontaktlisten aus, die von jedem Teilnehmer auszufüllen sind.
  • Auf den Toiletten dürfen sich nur 2 Personen gleichzeitig aufhalten, was deutlich gekennzeichnet ist.

Daneben wird zu jeder Zeit für Frischluft gesorgt. Mehr dazu finden Sie in unserem Beitrag „Tagungsräume mit Frischluft finden Sie im RUHRTURM“.

Coronaschutzverordnung 30.10.2020