Update 07.01.2021 – Coronaschutzverordnung kompakt erklärt

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Tagungen und Konferenzen sind bis zum 31.01.2021 vorerst untersagt

Gemäß § 7 der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) vom 7. Januar 2021 sind sämtliche Bildungs-, Aus- und Weiterbildungsangebote in Präsenz untersagt. Und laut § 13 sind Veranstaltungen und Versammlungen, die nicht unter besondere Regelungen dieser Verordnung fallen, verboten.

Erlaubt sind nur noch Sitzungen von rechtlich vorgesehenen Gremien öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Institutionen, Gesellschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften, Parteien oder Vereine mit bis zu zwanzig Personen – § 13.

Diese Regelung gilt vorerst bis zum 31. Januar 2021.

Büro weiterhin geöffnet – Wir sind für Sie da!

Sollte Ihre Veranstaltung entsprechend der Coronaschutzverordnung im Januar erlaubt sein, führen wir diese sehr gerne durch. Mitarbeiter werden weiterhin vor Ort sein und Sie persönlich betreuen. Selbstverständlich nehmen wir auch weiterhin Anfragen und Buchungen für die kommenden Monate entgegen. Telefonisch erreichen Sie uns von Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr unter der Rufnummer 0201 17003 467. Alternativ können Sie uns auch gerne eine E-Mail an info@ruhrturm.de schreiben.

Wir freuen uns auf Sie! Unser umfangreiches Hygienekonzept finden Sie hier.

CoronaSchVO vom 7. Januar 2021