Coronaschutzverordnung – Veranstaltungen im RUHRTURM erlaubt

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Ihre Tagungen und Konferenzen können weiterhin stattfinden

Am 17. Oktober 2020 ist die neue Coronaschutzverordnung erschien. Diese gibt vor, dass „Zusammenkünfte zur Berufsausübung im öffentlichen Raum erlaubt“ sind (§ 1, Absatz 4). Die gleiche Aussage findet sich konkretisiert auch in § 4 Absatz 1 wieder:

Versammlungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen aus beruflichen, gewerblichen und dienstlichen Gründen sind innerhalb und außerhalb von Unternehmen, Betrieben und Behörden zulässig.

Entsprechend kann Ihre Tagung, Konferenz, Ihr Seminar oder Meeting aus beruflichen Gründen weiterhin stattfinden!

Geeignete Vorkehrungen zur Hygiene

Die Durchführung oben genannter Veranstaltungen setzt jedoch voraus, dass

  • geeignete Vorkehrungen zur Hygiene,
  • zur Steuerung des Zutritts,
  • zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen sowie
  • eine einfache Rückverfolgbarkeit sichergestellt wird.

Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass nach § 13 auf den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen am Sitzplatz verzichtet werden kann, wenn die Rückverfolgbarkeit sichergestellt wird. Außerhalb des Sitzplatzes ist in geschlossenen Räumen eine Mund-Nase-Bedeckung jederzeit zu tragen. Wichtig: § 13 gilt nicht, wenn der Inzidenzwert über 35 liegt und die Gefährdungsstufe 1 bzw. 2 gilt!

Gefährdungsstufe 1 und 2

Neu seit dem 17. Oktober 2020 sind die Gefährdungsstufen 1 und 2. Liegt der Inzidenzwert der Stadt Essen über 35, tritt Stufe 1 in Kraft und wenn der Wert über 50 steigt, kommt Stufe 2 zum Tragen.

Inzidenzwert über 35 – Gefährdungsstufe 1

Steigt der Wert über 35 gelten die besonderen Regelungen der Gefährdungsstufe 1. Diese besagt, dass

  • Veranstaltungen und Versammlungen sowie Kongresse mit mehr als 1.000 Personen unzulässig sind.
  • das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auch am Sitz- oder Stehplatz in geschlossenen Räumlichkeiten verpflichtend ist.
  • der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen immer eingehalten werden muss. § 13 verliert somit an Gültigkeit.

Inzidenzwert über 50 – Gefährdungsstufe 2

Steigt der Inzidenzwert über 50 gilt die Gefährdungsstufe 2. Diese sieht folgende Verschärfungen vor:

  • Veranstaltungen und Versammlungen sowie Kongresse mit mehr als 100 Personen sind unzulässig.
  • Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auch am Sitz- oder Stehplatz in geschlossenen Räumlichkeiten ist verpflichtend.
  • Der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen muss immer eingehalten werden. § 13 verliert somit an Gültigkeit.

Unser Hygienekonzept auf einen Blick

Unser Hygienekonzept ist vielseitig und gewährleistet zu jeder Zeit Sicherheit. Die wichtigsten Punkte haben wir hier für Sie zusammengefasst:

  • Ab Betreten des RUHRTURMs herrscht eine Mundschutzpflicht.
  • Für den Check-In an der Rezeption wurde zu Ihrer Sicherheit eine Plexiglasscheibe installiert, um direkten Kontakt zu vermeiden.
  • Die Zimmerkarten werden vor jeder Nutzung und Ausgabe desinfiziert.
  • Beim Check-In muss jede Person den Anmeldungsbogen mit Kontaktdaten ausfüllen. Die Kugelschreiber hierfür werden ebenfalls vor jeder Verwendung desinfiziert.
  • Unser Reinigungspersonal wurde speziell geschult und desinfiziert alle relevanten Bereiche in den Hotelzimmern vor Ihrer Anreise.
  • Im Restaurantbereich werden die einzelnen Gerichte durch unsere Mitarbeiter mit Mundschutz und Einweghandschuhen an unseren Front Cooking Stationen ausgegeben.
  • Zwischen den Tischen im Restaurant wird ein Abstand von 1,5 m eingehalten.
  • Desinfektionsmittel ist im Eingangsbereich des Restaurants verfügbar.
  • Des Weiteren sind Desinfektionsmittelspender im Ausgangs- und Eingangsbereich des Konferenzfoyers sowie auf den Toiletten fest installiert.
  • Der Event- und Konferenzbereich darf nur mit einem Mundschutz betreten werden.
  • Es hängen Hinweisschilder zur Mundschutzpflicht und Hygieneregeln aus.
  • Im Konferenzfoyer wurde eine spezielle Wegeleitung erarbeitet (in einer Art Kreisverkehr), um das Zusammentreffen mehrerer Personen zu vermeiden.
  • Sollten mehrere Veranstaltungen gleichzeitig stattfinden, werden vorher die Pausenzeiten abgesprochen und koordiniert, so dass sich nicht zu viele Personen gleichzeitig in den Foyers aufhalten.
  • Die Konferenzräume selbst werden mit Tischen und Stühlen in einem Mindestabstand von 1,50 m bestuhlt. Jedem Teilnehmer werden entsprechend mindestens 5 m² Platz eingeräumt.
  • In den Räumen liegen jeweils Kontaktlisten aus, die von jedem Teilnehmer auszufüllen sind.
  • Nach Verlassen des Konferenzraums muss der Mundschutz wieder angelegt werden.
  • Auf den Toiletten dürfen sich nur 2 Personen gleichzeitig aufhalten, was deutlich gekennzeichnet ist.

Daneben wird zu jeder Zeit für Frischluft gesorgt. Mehr dazu finden Sie in unserem Beitrag „Tagungsräume mit Frischluft finden Sie im RUHRTURM“.

Fazit: Veranstaltungen aus beruflichen Gründen können weiterhin problemlos bei uns im RUHRTURM stattfinden. Durch unser umfangreiches Hygienekonzept – das vom Land NRW geprüft und abgenommen wurde – werden sämtliche Vorgaben der Coronaschutzverordnung in jedem Fall erfüllt und zum Teil sogar übertroffen. Virenfrei tagen war noch nie so sicher wie in der Zeit von Corona.

Aktuell liegt der Inzidenzwert der Stadt Essen bei 65,7. Somit gelten die Vorgaben der Gefährdungsstufe 2. Aktuelle Zahlen finden Sie jederzeit auf der Seite des Robert-Koch-Instituts.

Coronaschutzverordnung 17.08.2020