Aktuelle Coronaschutzverordnung vom 24. November 2021

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Tagungen und Kongresse weiterhin erlaubt

Am 24. November 2021 ist die neue Coronaschutzverordnung erschienen. Demnach sind Kongresse sowie Veranstaltungen, an denen ausschließlich Angehörige von Firmen und Unternehmen teilnehmen und die unter Beachtung der arbeitsrechtlichen Infektionsschutzvorgaben durchgeführt werden, für getestete und immunisierte Personen (3 G) erlaubt.

Private Feiern und Tanzveranstaltungen dürfen nur noch von immunisierten Personen (2G) durchgeführt werden.

Bei den Übernachtungen verhält es sich gleichermaßen. Für Business-Hotelübernachtungen gilt die 3G-Regelung und für touristische Übernachtungen die 2G-Regelung. Wichtig hierbei ist, dass nicht immunisierte Business-Kunden (nicht geimpft) bei der Anreise und erneut nach vier Tagen einen Test vorlegen müssen.

Für das Restaurant im RUHRTURM gilt folgendes:

  • 3G: Personen, die dem Betrieb oder der Einrichtung (RUHRTURM) angehören
  • 2G: Externe Personen bzw. betriebs- und einrichtungsfremde Personen

Die Maskenpflicht entfällt in den oben genannten Fällen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird, es feste Sitzplätze gibt oder ausschließlich immunisierte Personen zusammentreffen.

Zusammenfassung

3G: Business-Kongresse und -Veranstaltungen

3G: Business-Hotelübernachtungen

3G Restaurant: Personen, die dem Betrieb oder der Einrichtung (RUHRTURM) angehören

2G: Private Feiern und Tanzveranstaltungen

2G: Touristische Übernachtungen

2G Restaurant: Externe Personen bzw. betriebs- und einrichtungsfremde Personen (getestete externe Personen können Essen abholen (To-Go))

Unser Hygienekonzept finden Sie hier: https://ruhrturm.de/neuigkeiten/hygienekonzept/

Coronaschutzverordnung vom 24. November 2021